
UPDATE vom 18.02.2020: Natürlich kannst du in jedem Jahr in die Säule 3a einzahlen und für das laufende Jahr Steuern sparen. Der Artikel behält dadurch seine Gültigkeit. Wir haben weiter unten die Höchstsummen entsprechend für das Jahr 2021 angepasst.
Das Jahr neigt sich so langsam dem Ende zu und es wird höchste Zeit, sich noch mal Gedanken zu seinen Steuern für das Jahr 2020 zu machen.
Unternehmer*innen nutzen diese Zeit und investieren noch mal kräftig, um die Steuerlast zu senken, aber auch Privatpersonen können am Einkommenssteuerrädchen noch kräftig drehen.
Wie das funktioniert und um wie viel du deine Einkommenssteuer senken kannst, erfährst du in diesem kurzen Blogbeitrag.
Fürs Alter Vorsorgen und jetzt Steuern sparen.

Neben den staatlichen Vorsorgesäulen, der AHV und der Pensionskasse werden auch die privaten bzw. freiwilligen Vorsorgebemühungen immer wichtiger.
Mit den jährlichen Einzahlungen sparst du also nicht nur für deine Zukunft an, um so deinen Lebensstil weiter fortzuführen, sondern kannst auch jetzt kräftig bei der Einkommenssteuer sparen.
Die Einzahlungen werden dabei vollumfänglich bei der Steuererklärung berücksichtigt und mindern dein zu versteuerndes Einkommen für dieses Jahr.
Die Höchstbeträge für die Einzahlungen verändern sich im 2 Jahrestakt
Für 2020 dürfen Erwerbstätige, die bereits in einer Pensionskasse sind, bis zu 6828 Franken in die Säule 3a einzahlen. Erwerbstätige ohne Pensionskasse können bis zu 20 % ihres Nettoeinkommens höchstens allerdings 31‘128 Franken einzahlen.
Update 2021: Die Höchstgrenzen haben sich in diesem Jahr verändert. Erwerbstätige, die bereits in einer Pensionskasse sind, dürfen bis zu 6’883 Franken einzahlen. Erwerbstätige ohne Pensionskasse bis zu 20 % ihres Nettoeinkommens höchstens allerdings 34’416 Franken in die Säule 3a einzahlen.
Die Einzahlungen sowie die Guthaben und Erträge sind dann bis zur Auszahlung steuerfrei.
Je nach Höhe deines Einkommens, deiner familiären Situation und deinem Wohnort unterscheidet sich die Steuerersparnis.
So spart beispielsweise ein alleinstehender Baseler Angestellter mit 75‘000 Franken Jahreseinkommen ca. 1780 Franken Steuern pro Jahr, wohingegen ein alleinstehender Angestellter in Zug mit selbem Jahreseinkommen „nur“ ca. 1’225 Franken Steuern spart.
Wie hoch genau die Steuerersparnis für dich ausfällt, muss dann beim Steuerberater berechnet werden.
Jetzt sparen bei der Einkommenssteuer – bei der Auszahlung später werden allerdings Steuern fällig.

Das eingezahlte Geld sowie bereits ersparte Guthaben und Erträge sind bis zur Auszahlung steuerfrei. Lässt du dir das Geld später mit dem Beginn deiner Pension auszahlen, werden allerdings Steuern für den Kapitalbezug fällig, dies allerdings auch bei einem Bezug aus der zweiten Säule.
Aufgeschoben ist also nicht aufgehoben und aktuell ist es so, dass in allen Kantonen für den Kapitalbezug günstigere Steuersätze gelten als für die Einkommenssteuer.
Wenn es an der Zeit ist und du Kapitalbezüge aus deinen Vorsorgedepots benötigst, empfiehlt es sich, die dann aktuellen Bestimmungen zu recherchieren oder einen Steuerberater zurate zu ziehen, um die für dich steuergünstigste Strategie zu wählen.
Hast du noch Fragen zum Thema oder möchtest dich beraten lassen? Dann schreibe mir gerne eine E-Mail oder nimm Kontakt über das Formular oder unsere Social Media Kanäle mit mir auf!





