Reinigungskraft

Muss ich meine Reinigungskraft versichern?

von | Dez 21, 2020 | Finanzen, Versicherung, weitere Versicherungen

Die Einstellung einer Reinigungskraft ist schon lange kein Privileg reicher Familien mehr. Jeder siebte Schweizer leistet sich mittlerweile eine Haushaltshilfe in den eigenen 4 Wänden für die täglich oder wöchentlich anfallenden Reinigungsarbeiten. Gerade in Wohngemeinschaften wird gerne auf eine Reinigungshilfe zurückgegriffen, um Streitigkeiten diesbezüglich zu vermeiden.

Doch wie verhält es sich mit den Versicherungen? Musst du deine Haushaltshilfe anmelden und braucht es wirklich einen Arbeitsvertrag? In diesem Blogartikel erklären wir, auf was du bei der Beschäftigung einer Haushaltshilfe achten musst.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

Gerade bei Dienstleistungen im eigenen Haushalt wissen viele Auftrag- bzw. Arbeitgeber nicht, wie sie sich richtig verhalten sollen. Lohnt es sich, für die wenigen Stunden einen Arbeitsvertrag aufzusetzen und den oder die Angestellte zu versichern oder reicht auch ein Händedruck und das Geld cash auf die Hand?

Die Schwarzarbeit ist bei haushaltsnahen Dienstleistungen in der Schweiz weit verbreitet und das zumeist aus Unwissenheit. Doch diese schützt vor Strafe keineswegs.

Wer seine Haushaltshilfe oder Putzfrau nicht anmeldet, beschäftigt diese illegal und das kann schwerwiegende Folgen haben. Neben Bussgeldern, Sanktionen oder sogar Freiheitsstrafen ist der Arbeit- bzw. Auftraggeber für alle Kosten und auch Folgekosten eines Unfalls verantwortlich. Ebenso kann es hohe Nachzahlungen für die AHV geben.

Doch auch für die Haushaltshilfe gibt es einige Nachteile. So sind diese nicht über den Arbeitgeber unfallversichert, erhalten keine Einzahlungen in die Ausgleichs- und Pensionskasse, haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und erhalten keine Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Ferien.

Was muss ich beachten, wenn ich eine Putzfrau einstelle?

Ganz egal wie oft und für wie viele Stunden deine Putzfrau oder Haushaltshilfe bei dir tätig ist, musst du diese versichern und anmelden.

1. Anmeldung bei der AHV

Du bist dazu verpflichtet, deine Reinigungskraft bei der AHV anzumelden. Das geht ganz einfach über die AHV-Nummer der einzustellenden Kraft bei der AHV-Stelle deines Kantons. Nach Angabe der geplanten Arbeitszeit und des Stundenlohnes errechnet sich die monatliche Summe der zu leistenden Zahlung an die AHV.

2. Unfallversicherung.

Die meisten Unfälle passieren im Haushalt. Davor ist auch deine Reinigungskraft nicht gefeit. Auch per Gesetz musst du für deine Reinigungskraft eine Unfallversicherung abschliessen, denn passiert deiner Haushaltshilfe während der Arbeitszeit ein Unfall, bist du allein für die aktuellen Behandlungskosten, aber auch alle Folgekosten verantwortlich. Dazu zählen auch Krankheitskosten, die durch die Arbeit entstehen, aber erst Jahre später auftreten können.

Übrigens: Wenn deine Reinigungskraft weniger als 8 Stunden pro Woche bei dir arbeitet, reicht eine einfache Unfallversicherung aus. Arbeitet diese jedoch mehr als 8 Stunden pro Woche bei dir, muss sie auch für Nichtberufsunfälle (NBU) abgesichert sein.

3. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag.

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist nicht unbedingt Pflicht, sollte aber unserer Meinung nach unbedingt abgeschlossen werden. Kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen Dir und deinem*r Angestellten zählt im Zweifel der Normalarbeitsvertrag deines Kantons und kann für dich Nachteile bringen. Im Normalarbeitsvertrag aus dem Kanton Zürich ist zum Beispiel festgeschrieben, dass Arbeitgeber mit Hausangestellten eine Krankentaggeldversicherung abschliessen müssen. Schliesst du diese nicht ab, musst du die Kosten für die Lohnfortzahlung selbst tragen.

Da Reinigungskräfte häufig nur wenige Stunden in der Woche beschäftigt sind, kann dieser Normalarbeitsvertrag umgangen werden, indem ein eigener Arbeitsvertrag aufgesetzt wird. Dieser sollte allerdings explizit die Ungültigkeit des Normalarbeitsvertrages festhalten.

Und wie sieht es mit Reinigungskräften über ein Portal oder eine externe Firma aus?

In diesem Fall sind die Reinigungskräfte über eine Firma eingestellt und du trittst nicht als Arbeitgeber auf. Das heisst, du musst keine Anmeldungen vornehmen oder Versicherungen abschliessen. Die Stundenpreise sind dafür meist höher als bei eigenen Angestellten und es kann dir ebenso passieren, dass das Personal häufiger wechselt.

Fazit: Du musst deine Reinigungskraft versichern und registrieren!

Wenn du deine Haushaltshilfe nicht illegal beschäftigen willst, musst du diese bei der AHV anmelden und eine Unfallversicherung abschliessen. Je nach Stundenumfang pro Woche kommt noch die NBU dazu. Ausserdem empfiehlt es sich, einen eigenen Arbeitsvertrag aufzusetzen und den Normalarbeitsvertrag auszuschliessen.

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