Franchise Selbstbehalt

Franchise und Selbstbehalt bei der Krankenkasse

von | Jun 26, 2020 | Krankenkasse

Wer in der Schweiz eine Krankenversicherung abschließt, muss einen Teil der Kosten erst einmal selber bezahlen. Das sogenannte Franchise ist damit eine weitere Kostenfinanzierung der Krankenkassengrundversicherung. Wenn die Franchise aufgebraucht ist, zahlst du bis zu einer Jahresgrenze von 700 Franken weiterhin 10 % des Rechnungsbetrages, den sogenannten Selbstbehalt. Was es mit der Franchise und dem Selbstbehalt genau auf sich hat, erkläre ich dir in diesem kurzen Blogbeitrag.

Hier gehts zum Video auf YouTube Video!

Die Jahresfranchisen

Die Franchise für die Krankenkassengrundversichrung ist Pflicht, muss von jedem Versicherten bezahlt werden und gilt immer genau für ein Kalenderjahr, also vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, und wird danach wieder fällig. Dabei gibt es verschiedene Stufen für Erwachsene und für Kinder.

Der Mindestbeitrag für Erwachsene beginnt bei 300 Franken und kann je nach Bedarf auf 500,-, 1000,-, 1500,- 2000,- oder 2500,- Franken pro Jahr ausgewählt werden.

Für Kinder hingegen fällt kein Pflichtbeitrag an, kann aber auch je nach Bedarf auf 100,-, 200,-, 300,-, 400,- 500,- oder 600 Franken pro Jahr gestaffelt werden.

Jetzt fragst du dich sicher, warum du 2500 Franken bezahlen solltest, wenn doch der Mindestbetrag nur 300 Franken beträgt, doch es kann sich durchaus lohnen eine höhere Franchise zu wählen und dafür Geld bei den Prämien einzusparen. Das muss allerdings individuell in jedem Fall geschaut werden.

Der Selbstbehalt nachdem die Franchise aufgebraucht ist.

Ist die Franchise aufgebraucht, werden die Versicherten weiterhin mit 10 Prozent an den Kosten beteiligt. Der Selbstbehalt ist aber für Erwachsene auf maximal 700 Franken, und für Kinder auf maximal 350 Franken beschränkt und wird bei einer hohen Rechnung nicht auf einmal fällig. Die 10 Prozent Selbstbehalt fallen pro Rechnung und bis zu einem Höchstbetrag von 700 Franken pro Kalenderjahr an.

Maßgebend hierfür ist übrigens nicht das Rechnungs-, sondern das Behandlungsdatum.

Die Krankenkassenzusatzversicherungen sind vom Selbstbehalt nicht betroffen und auch für die Leistungen, die Schwangere bezüglich ihrer Schwangerschaft und Geburt in Anspruch nehmen, werden zu 100 Prozent von der Krankenkasse gedeckt.

Ein Rechenbeispiel:

Thomas hat seinen Franchisebeitrag mit 300 Franken pro Jahr gewählt. Anfang des Jahres wird Frank leider krank und muss durch einen Arzt betreut und versorgt werden. Die Rechnung von 500 Franken schickt er an seine Krankenkasse.

300 Franken der Rechnung werden direkt von der Franchise bedient, für die restlichen 200 Franken, muss Thomas 10 % (20 CHF) selbst bezahlen, die restlichen 90 %(180 CHF) übernimmt die Krankenkasse für Thomas.

Einige Wochen später muss Thomas zur Nachkontrolle und erhält vom Arzt eine Rechnung von 300 Franken. Da der Franchisebetrag schon aufgebraucht ist, muss Thomas von diesen vollen 300 Franken 10 % (30 CHF) aus eigener Tasche bezahlen. Die restlichen 90 % (270 CHF) bezahlt wieder die Krankenkasse.

Insgesamt hat Thomas in diesem Jahr bereits 50 Franken an Selbstbehalt bezahlt. Bei einem Selbstbehalt von 700 Franken, müsste Thomas also in diesem Jahr noch maximal 650 Franken selbst bezahlen.

Wie sieht es mit eurer Franchise aus? Welchen Beitrag habt ihr gewählt und warum? Schreibt mir in den Kommentaren oder in den Social Media Kanälen!

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