AHV IV KVG Schweiz

Die Entstehung der Sozialversicherungen in der Schweiz Teil 1 – Die KVG, AHV und IV

von | Apr 19, 2021 | Allgemein, weitere Versicherungen

Für viele von uns ist die soziale Absicherung bei Krankheit, Unfall, im Alter und bei Arbeitslosigkeit oder Invalidität völlig normal. Doch das Schweizer Sozialsystem hat eine relativ kurze Geschichte im Vergleich zu anderen Staaten.

Die Schweiz galt lange als Nachzügler, wenn es um die soziale Absicherung ihrer BürgerInnen ging. Die Gründe: viele politische Akteure, ein früher Liberalismus und eine lange Entwicklungsdauer.

Nur durch einen Endspurt in den 1990er-Jahren konnte ein “Normalzustand” erreicht werden und im internationalen Vergleich aufgeholt werden. Doch noch bis heute sind Frauen in einigen Versicherungen benachteiligt.

Doch was brachte den strukturellen Wandel in der Mitte des 19. Jahrhunderts?

Im ersten Teil der zweiteiligen Blogserie zur Entstehung der Sozialversicherungen schauen wir uns an, welche Folgen die Industrialisierung auf die Versicherungssituation der Bevölkerung genommen hat, wie die Kranken- und Unfallversicherung entstanden ist und warum das AHV-Gesetz gleich mehrere Anläufe brauchte.

Kleine Anmerkung: Die Geschichte der Sozialversicherungen in der Schweiz füllt ganze Bücher und viele Webseiten, weswegen wir uns in diesen Blogartikeln auf das Wesentliche konzentrieren wollen. Für weitere Informationen und die Geschichtsbegeisterten unter euch haben wir am Ende des Artikels eine kleine Link-und Quellenliste erstellt, in der ihr noch ausführlichere Informationen zum Thema findet.

Die Industrialisierung und ihre Folgen

Mit den Anfängen der Industrialisierung bereits Anfang des 19. Jahrhunderts ändert sich auch das tägliche Leben der Schweizer Bevölkerung. Maschinen übernahmen immer mehr Aufgaben der Menschen und viele Schweizer und Schweizerinnen zogen vom Land in die Stadt, um sich in eine Lohnabhängigkeit zu begeben. Technische Innovationen schafften eine bessere Infrastruktur und immer neue Fabriken. Doch mit der maschinellen Revolution kamen nicht nur Verbesserungen. Die negativen Auswirkungen der Industrialisierung und Urbanisierung zeigten sich schnell in aller Deutlichkeit.

Industrialisierung Schweiz
Die Anfang der Industrialisierung liegt noch garnicht weit zurück. Bereits 1801 gab es die die ersten Spinn-Fabriken in der Schweiz.

Die Verteilung des Wohlstands wurden immer ungleicher

Das Wachstum der Industrie verlief in dieser Zeit sehr unterschiedlich und wurde von Finanzkrisen mitunter stark ausgebremst. Die Folge: Die allgemeinen Lebenschancen und die Verteilung des Wohlstands wurden immer ungleicher. Immer mehr Menschen waren zumindest zeitweise von Armut bedroht.

Während es zuvor auf den Bauernhöfen und Betrieben kaum zu Arbeitslosigkeit kam, verstärkte sich dieses Problem durch die neuen Formen der Erwerbstätigkeit zunehmend und konnte schon bald nicht mehr von den Familien und Gemeinschaften mehr getragen werden. Ausserdem waren die Mittel der öffentlichen Armenvorsorge durch den Staat niedrig und die Verantwortung wurde zu grossen Teilen an private Vereine sowie gewerkschaftlichen Hilfsorganisationen abgegeben.

Die Frage nach der sozialen Versorgung

Mitte des 18 Jahrhunderts kam erstmalig die Frage der sozialen Versorgung einer immer grösser werdenden Arbeiterschaft auf. Das Resultat: Gemeinnützige Gesellschaften propagierten Armut als einen Mangel an Disziplin und Arbeitsmoral.

Erst durch eine Wirtschaftskrise in den 70er-Jahren des 19. Jahrhunderts wurde die soziale Frage wieder Bestandteil der Debatten und Forderungen auch in der bürgerlichen Eliten. Die Forderung lautete: Der Staat muss zugunsten des sozialen Risikoausgleichs intervenieren.

Risikoverhütung durch Arbeiterschutz

Zunächst war nicht ganz klar, wie die soziale Frage innerhalb der Schweiz gelöst werden kann. Es gab zum einen die Hilfskassen, die von Gewerkschaften und Arbeitgebern organisiert wurden und nur Erwerbstätige berücksichtigte und zum anderen die, die von den Kantonen organisiert wurde und ebenso viele Personengruppen ausschloss. So durften nur unverschuldet verarmte und zur Gemeinschaft gehörende Leistungen der Armenhilfe in Anspruch nehmen. Ausländer und Ausländerinnen waren ausgeschlossen. Finanziert wurde die Armenhilfe vorwiegend durch Spenden, der Staat beteiligte sich lediglich mit 10% der Alkoholsteuereinnahmen. Das machte die Hilfe wenig planbar und war ziemlich ungerecht.

Ein weiteres Problem der Armenhilfe und der Hilfskassen war die zunehmende Binnenwanderungen aufgrund der Industrialisierung. Trotz Versuche, das System zu reformieren, wurde die Finanzierung und Umsetzung zu einem immer grösseren Problem.

Das eidgenössische Fabrikgesetz von 1877

Bild von Museums Victoria on Unsplash

Zum Schutz der Schwachen, erliess die Schweiz als einer der ersten Staaten weltweit 1875 zuerst das “Bundesgesetz betreffend der Haftbarkeit von Eisenbahnen bei Verletzungen” für Eisenbahnmitarbeiter, die in Folge eines Betriebsunfalls vorübergehend Unterstützung benötigten, gefolgt vom eidgenössischen Fabrikgesetz von 1877, das den Kreis der zu schützenden Arbeitnehmer noch mal erweiterte. Ziel des Gesetzes war es, die Arbeiter vor betriebsbedingten Unfällen und die als schwach geltenden BürgerInnen zu schützen. Das heisst konkret: Kinderarbeit wurde verboten, da sie ihren gesellschaftlichen Pflichten wie beispielsweise dem Schulbesuch nachkommen und Frauen sich um das Haus, die Kinder und den Haushalt kümmern sollten.

Das Gesetz umfasste insgesamt 3 Punkte:

  • ein 11 Stunden Normalarbeitstag
  • eine Haftpflicht-Plficht für Unternehmer, die körperliche Schäden der Arbeiter durch Unfall und Gewerbekrankheiten absichert
  • Sonderschutz für Frauen und Verbot der Kinderarbeit

Ein Gesetz mit vielen Lücken

Durch die Erlassung dieses Gesetzes wurde erstmalig in die innere Ordnung der Fabrikbesitzer eingegriffen und von nun an die Umsetzung der Vorgaben regelmässig von den Kantonen überprüft werden. Dafür wurde die Position eines eidgenössischen Inspektorat geschaffen.

Der Arbeiterschutz ist grundsätzlich von einer sozialen Sicherung zu unterscheiden und schon bald zeigten sich die Nachteile. In den meisten Streitfällen war der Anspruch nur über einen Anwalt durchsetzbar, den sich viele Arbeitnehmer nicht leisten konnten, das finanzielle Risiko für Arbeitgeber stieg, wenn sich ein Unfall mit mehreren Arbeitern ereignete, es gab keinen Kündigungsschutz und die maximale Schadenssumme war auf 6000 Franken begrenzt.

Obwohl das Gesetz leider sehr ungenügend war, führte es das Prinzip der finanziellen Verantwortung durch den Arbeitgeber ein.

Arbeiterschutz =  Risikoverhütung durch Eingriff des Staates in die Fabrikordnung und keine Lohnausfallentschädigung, sondern nur Arbeitsverbote. Das heisst konkret: Schutz vor dem Risiko, aber keine finanzielle Sicherung.

Sozialversicherung heißt Risikoausgleich durch staatliche finanzielle Absicherung des eingetretenen Risikos. Die Kosten werden durch das Solidaritätsprinzip getragen.

Was lange währt – die Kranken- und Unfallversicherung

Nach dem Vorbild des deutschen Kaiserreiches, das eine Reihe von Sozialversicherungen einführte, die auf die Arbeitnehmerschaft beschränkt waren und vorrangig dazu dienten, die Arbeitnehmerkämpfe und die Streiks zu erdrücken und sozial befriedigend zu wirken, zog die Schweizer Politik kurz danach nach.

1885 wurde, durch eine parlamentarische Motion angetrieben, von Wilhelm Klein die Einführung einer obligatorischen Unfallversicherung gefordert, da immer mehr Familien wegen Unfällen an Maschinen verarmten. 5 Jahre später (1890) wurde dazu ein Verfassungsartikel (auch als “Lex Forror” bezeichnet – benannt nach derzeitigen dem späteren Bundesrat Ludwig Forrer)verabschiedet und die erste Vorlage zur über Lohnprozente finanzierte obligatorische Kranken- und Unfallversicherung für die Arbeiterschaft freigegeben, die rund ein Drittel der Bevölkerung gegen die Folgen von Unfall und Krankheit abgesichert hätte.

Die erste Vorlage – abgelehnt

1890 wurde diese Vorlage aber leider durch eine Volksabstimmung abgelehnt und verworfen, aus Sorge um die Verstaatlichung der betrieblichen Hilfskassen, an deren Verwaltung sie beteiligt waren und die oft die einzigen Orte waren, an dem Arbeitnehmer Mitbestimmungsrechte hatten. Versicherungsgesellschaften und private Krankenkassen waren darüber besorgt, dass sie abgeschafft werden und zukünftig keine Rolle mehr spielen würden.

Es dauerte 11 Jahre bis 1911 bis über eine abgespeckte und vom bismarkschem Modell abweichende Version des Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes abgestimmt wurde. Die Krankenversicherung sollte nun nicht mehr nur obligatorisch für Industriearbeiter sein, sondern als freiwillige Volksversicherung agieren und die Kassen blieben in privater Hand und wurden vom Staat subventioniert.

Die Unfallversicherung hingegen blieb für die Industriearbeiterschaft obligatorisch und wurde schon damals je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert.

Die Krankversicherung blieb vorerst freiwillig

Die Krankenversicherung blieb auch nach mehreren Anläufen im 20. Jahrhundert freiwillig, auch wenn während des Zweiten Weltkriegs die Forderungen nach einer nationalen Versicherung immer lauter wurden. Die Angst vor dem Föderalismus und finanzpolitische Vorbehalte gegenüber zentralisierten staatlichen Einrichtungen waren zu gross. Noch im Jahre 1990 war nur die Hälfte der Bevölkerung gegen einen krankheitsbedingten Lohnausfall abgesichert.

Erst im Jahre 1994 kam die Pflichtversicherung in der Krankenkasse zustande. Mit dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) war nun auch erstmalig die Spitalpflege abgedeckt.

Eine schwere Geburt – die Alters- und Hinterbliebenenversicherung

AHV IV Schweiz
Für uns heute selbstverständlich – die Rente im Alter.

In der zweiten Hälfte des 19 Jahrhunderts erlebte die Schweiz ihren ersten demografischen Wandel. Die Bevölkerung überalterte und die Forderung nach Absicherung im Alter nahm zu.

Bis 1914 gab es nur wenige private Pensionskassen in der Schweiz. Darunter die Kassen öffentlicher Verwaltungen und einiger weniger innovativer Unternehmungen. Hinzu kamen einige wohltätige Einrichtungen, die mittellosen, invaliden und alten Mitbürgern teilweise Hilfe zu kommen liessen. Während sich früher die Familienangehörigen um die älter werdenden Generationen kümmerte und es nur wenige Fälle ohne Familienzugehörigkeit gab, wurden durch die Folgen der Industrialisierung immer mehr älter Bürger bedürftig.

Bereits 1890 beschäftigte sich die Politik umfassend mit dem Thema der Altersrente, konnte sich allerdings über die Umsetzung nicht einigen. Zur Frage standen, ob sie eine Altersversicherung einführen sollten, gezielt einzelnen Bedürftigen helfen oder die Bevölkerung zu motivieren, selbst für das Alter vorzusorgen. Auch wurden noch bis ins 20 Jahrhundert die Zuständigkeiten, die Höhe der Leistungen und auch der Kreis der berechtigten Leistungsempfänger debattiert.

Noch bis zu Beginn des Ersten Weltkriegs 1914 wurden die Überlegungen hinten angestellt, weil vorrangig die Kranken- und Unfallversicherung in die Umsetzung kommen sollte.

Erst nach dem Krieg 1918 wurde die Forderung nach einer Absicherung im Alter für Hinterbliebenen und bei Invalidität durch den Generalstreik 1918 wieder zum zentralen Thema.

Die ersten Entwürfe der AHV und IV stammen bereits aus dem Jahr 1919 – eine Verfassungsrevision, die den Weg zur Gesetzesvorlage ebnete, liess bis 1925 auf sich warten. 1929 wurde die Vorlage durch Edmund Schulthess ausgearbeitet und von den eidgenössischen Räten für gut befunden und sollte damit auf den Weg gebracht werden.

Wieder ein gescheitertes Referendum

Wie zuvor bei der ersten Vorlage der Alters- und Hinterbliebenenversicherung scheiterte das Gesetz trotz mehrfacher Überarbeitung zwischen 1918 und 1930, 1931 im Referendum. Die Gründe für die Ablehnung des Volkes waren unter anderem die Teilfinanzierung durch Steuern und damit ein zu großes Eingreifen des Bundes in die bereits bestehenden privaten Vorsorgesysteme.

In der Zeit zwischen dem Ersten und dem Zweiten Weltkrieg kam es erneut zu massiven sozialpolitischen Auseinandersetzungen. Wer sollte für die Alten aufkommen? Und wer sorgte für die Versorgung der Hinterbliebenen von Gefallenen im Krieg? Gleichzeitig wurde über die Einführung einer Mutterschaftsversicherung debattiert und eine Reform des Unfall- und Krankenversicherungsgesetzes war dringend nötig.

Der Pensionkassenmarkt wächst rasant

Dem gegenüber standen zum einen die Finanzierungsproblematik und die Definition des versicherten Kreises. So gab auch in der Zeit bis zum Zweiten Weltkrieg keinen nennenswerten Durchbruch der staatlichen Sozialversicherungen. Stattdessen wurde die betriebliche Vorsorge weiter ausgedehnt und der Pensionsversicherungsmarkt wuchs rasant. 

Die Anzahl privater Pensionskassen verdoppelte sich innerhalb von 12 Jahren von 2600 auf 5200. 1966 waren es bereits mehr als 13’300. Der Grund: Durch die bislang fehlende Altersabsicherung sowie Steuervorteile für die Versicherten und Subventionen der Kassen durch den Staat wurde die Kassen und der Beitritt in diese stark gefördert.

Zudem entwickelten sich kommunale, kantonale und private karitative Einrichtungen der Fürsorge, die beispielsweise Kantinen und Schlafstätten für Arbeitslose eröffneten, allerdings vornehmlich für Familien. 

Bis 1941 waren nicht mal 5 Prozent der Bevölkerung durch die Altersversicherungen abgedeckt. Nach dem langen Stillstand bezüglich der AHV wurde der Druck auf die kommunalen Träger immer größer. Arnold Saxer war es, der 1938 das Thema AHV wiederbelebte und auf die Tagesordnung der sozialpolitischen Diskussionen brachte.

Aufgrund der hohen Priorität in Zeiten des Krieges wurde 1939 zuerst die Lohn- und Verdienstersatzverordnung für Soldaten eingeführt. Diese sicherte den Lohn der Soldaten nach ihrem Zivilstand ab. Ledige Soldaten erhielten demnach fast nichts. An der Finanzierung waren alle Arbeitnehmende beteiligt. Dass heisst auch erwerbstätige Frauen und ausländische Arbeiter. Die Finanzierung gleicht also dem paritätischen Prinzip der heutigen Ausgleichskassen mit dem Unterschied, dass alle, die einen Beitrag entrichten, auch leistungsberechtigt sind.

Erst am 6. Juli 1947 wurde die AHV mehrheitlich in einer Volksabstimmung beschlossen und besteht in ihrer heutigen Form seit 1948. Die gesetzlichen Renten waren aufgrund der Anpassungen bis in die 60er-Jahre ungenügend und reichten nicht aus. Erst 1965 wurden die vorübergehenden Ergänzungsleistungen eingeführt und 1973 substanziell erhöht.

Übrigens: Die Zustimmung der Allgemeinheit zur AHV konnte nur durch ein Nichteingreifen des Staats auf bereits bestehende Vorsorgeeinrichtungen und die Auszahlung niedriger Renten erfolgreich beschlossen werden, weil sie damit nicht zu Konkurrenten der privaten Pensionskassen wurden.

Und die IV?

Nachdem das AHV- und IV-Gesetz 1931 scheiterte, wurde die Realisierung der IV vorerst ausgeklammert. Zum Ende der 1950er-Jahre, wo es an Arbeitskräften fehlte, wurde die Invalidenversicherung wieder in den Diskussionen präsent. 1960 kam es dann endlich zur Einführung der IV nach dem Prinzip “Eingliederung vor Rente”und sollte BürgerInnen mit Behinderung oder Erkrankungen wieder oder erstmalig in das Berufsleben eingliedern. Die Finanzierung der Invalidenversicherung folgt wieder dem solidarischen Prinzip. Weil die Geldleistungen 1960 sehr knapp bemessen waren, profitierten die Empfänger von den eingeführten Ergänzungsleistungen und den steigenden Leistungen der AHV. Zusätzlich kamen durch den Ausbau der Unfallversicherung und der Einführung der beruflichen Vorsorge zusätzliche Absicherungen für die Betroffenen.

Fazit: Viele Köche verderben den Brei?

Durch viele Akteure aus unterschiedlichen politischen Lagern und dem frühen Liberalismus in der Schweiz haben sich die Gesetzesbeschlüsse ziemlich in die Länge gezogen. Ausserdem mussten für ein positives Referendum teilweise Abstriche bei der Gesetzgebung gemacht werden. 

So war beispielsweise die Krankenversicherung lange Zeit nicht obligat und die AHV-Renten so niedrig bemessen, dass sie in keiner Konkurrenz mit privaten Pensionskassen standen, dabei aber leider auch nicht zum Leben ausreichten. Durch viele neue Reformationen und neue Gesetzgebungen hat sich das Blatt aber gewendet und die Versicherungen dienen heutzutage zumindest als Basis-Versicherung.

Nächstes Mal gehts weiter mit dem zweiten Teil dieser Serie. Darin beschäftigen wir uns mit der Entstehung der Arbeitslosenversicherung, der Einführung der Familienzulagen, der Historie des 3 Säulen- Prinzips und die Rolle der Frauen in der Entstehung der Versicherungen.

Quellen und Links:

https://www.geschichtedersozialensicherheit.ch/risikogeschichte/alter

https://www.geschichtedersozialensicherheit.ch/risikogeschichte/krankheit

https://www.geschichtedersozialensicherheit.ch/risikogeschichte/behinderung

https://www.geschichtedersozialensicherheit.ch/risikogeschichte/behinderung

https://de.wikipedia.org/wiki/Ludwig_Forrer

https://www.suva.ch/de-ch/die-suva/100-jahre-suva/entstehung/entstehung

https://de.wikipedia.org/wiki/Schweiz#Vorgeschichte

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